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Channel: Kommentare zu: StGB § 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
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Von: Thomas

Da wäre jetzt interessant, ob sich der Nebensatz “das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält” sowohl auf “Mitglied” als auch auf “Staatsoberhaupt” bezieht. (Das kam mangels praktischer...

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Von: Angela

Den § 103 StGB finde ich eh doof. Warum soll die Strafe für Beleidigung vom Job des Opfers abhängen? Für ein § 185 StGB Verfahren müsste der Mahmut Ahmadinedjat aber laut § 194 StGB einen Strafantrag...

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Von: communism

Naja, irre ist der Kerl wirklich. Aber schön zu sehen, dass die Jugend jetzt im Iran aufmüpft. Vielleicht ist in den nächsten Jahren ja ein Zusammenbruch des Gottesstaats denkbar. Würde mich freuen.

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